Urteil gegen Flughafen-Attentäter am 10. Februar

Donnerstag, 02. Februar 2012 - 15:29

Frankfurt/Main – Das Urteil im Prozess gegen den islamistisch angestachelten Frankfurter Flughafen-Attentäter Arid Uka soll am 10. Februar verkündet werden.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt schloss am Donnerstag die Beweisaufnahme ab. Zuvor hatte noch ein Zeuge ausgesagt, der Anhaltspunkte auf eine militärische Ausbildung des 21-jährigen Uka haben will.

Bei der Vernehmung des Journalisten ergaben sich aber keine gesicherten Hinweise darauf, dass Uka im Sommer 2010 tatsächlich an einem Sommercamp in Bosnien teilgenommen hatte. Daraufhin wiederholten die Verfahrensbeteiligten ihre Plädoyers und forderten erneut lebenslange Haft wegen Mordes.

Uka hatte am 2. März vergangenen Jahres am Frankfurter Flughafen zwei amerikanische Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt. Beim Schuss auf einen fünften Soldaten versagte die Waffe. Der Journalist hatte in Bosnien Passanten eine Bildmappe vorgelegt, die acht verschiedene Personen zeigte. Drei von acht Befragten gaben an, Uka im Umfeld eines Gebetsraumes in dem Ort gesehen zu haben. Nähere Quellen zu den Zeugen wollte der Journalist jedoch nicht nennen.

«Angaben vom Hörensagen aber können Uka nicht angelastet werden», fasste der Bundesanwalt das Ergebnis der Zeugenaussage in seinem Plädoyer zusammen. Der seit August vor dem Staatsschutzsenat laufende Prozess sollte eigentlich bereits Mitte Januar abgeschlossen werden. Wenige Tage vor der geplanten Urteilsverkündung meldete sich jedoch der Journalist zunächst beim Anwalt der Nebenkläger und dann beim Verteidiger. Die Vermutung, bei Uka könnte es sich um einen professionell ausgebildeten islamistischen Terroristen handeln, wog schließlich so schwer, dass das Gericht von sich aus den Zeugen nach Frankfurt kommen ließ. «Seine Aussage hat materiell aber nichts geändert», resümierte am Donnerstag der Bundesanwalt.

Uka sagte: «Ich weiß selbst, wo ich war. Der heutige Verhandlungstag war ziemlich unnötig.» Er hatte stets bestritten, in dem Camp gewesen zu sein. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie die Anwälte der Nebenkläger verlangten neben der Verurteilung wegen Mordes außerdem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Uka müsste damit länger als 15 Jahre im Gefängnis bleiben.

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