Patronatserklärung

Freitag, 10. August 2012 - 18:25

Schönefeld – Mit einer Patronatserklärung können eine Konzernmuttergesellschaft oder die öffentliche Hand Großkredite absichern für ihre (Tochter-)Unternehmen absichern.

Als «Patron» des Unternehmens erklären sie, dafür Sorge zu tragen, dass dieses seine Verpflichtungen erfüllt. Im Unterschied zur Bürgschaft gibt es unterschiedliche Stufen der Rechtsverbindlichkeit.

Beim Flughafen Leipzig/Halle kippte die EU-Kommission 2008 eine Patronatserklärung Sachsens. Der Freistaat hatte dem Paketzusteller DHL zugesichert, bis zu 500 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen, falls der Flughafen nicht bestimmte Bedingungen – wie etwa Nachtflüge – erfüllt.

Beitrag kommentieren: